Wahrnehmbarkeit von Alarmsignalen

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BBS

Wahrnehmbarkeit von Alarmsignalen

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Wer kann mir eine Auskunft geben zu Gesetzen, VO, RiLi... für die Wahrnehmbarkeit von Alarmsignalen in Arbeitsstätten (speziell Land Brandenburg).

M.f.G.

G. Rößler

Gesendet von Rößler, Günther 17.12.2001 14:20:53

Schreiber

Beitragvon Schreiber » Di 15.07.2003 1:00

Grundsätzlich (DIN VDE 0833 Teil 2) heißt es "Signale der Alarmierungseinrichtung sollten sich von betrieblichen Signalen unterscheiden".

Weitere Hinweise habe ich in einem Merkblatt vom ZVEI e.V. "Elektroakustische Alarmierungseinrichtungen" gefunden. In diesem Merkblatt wird Bezug auf verschiedene DIN-Normen genommen. Akustische Gefahrensignale müssen mind. 30 Sek. lang abgestrahlt werden können. Der Schallpegel des abgestrahlten akustischen Gefahrensignals muss mindestens 75 dBA erreichen. Der Schallpegel des akustischen Gefahrensignals muss mindestens 10 dB über dem Schallpegel der Umgebung (Störschallpegel) liegen. Bei Störschallpegeln über 110 dB sind zur Unterstützung des akustischen Notsignals zusätzlich optische Gefahrensignale zu benutzen.

Ich empfehle Ihnen, sich dieses Merkblatt beim ZVEI (http://www.zvei.de) zu besorgen.

Gesendet von Rainer Schreiber 20.12.2001 08:59:30