HDT-Seminar Brandschutztechnische Abweichungen vom Baurecht
Verfasst: Mo 30.05.2016 14:53
Abweichungen von den materiellen Vorschriften des Baurechts gehören zu den alltäglichen Geschäften eines Bauherrn, Entwurfsverfassers oder Fachplaners. Gemäß den Bestimmungen der Musterbauordnung (MBO) kann die untere Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von Anforderungen des Baurechts zulassen, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, wenn also - trotz der Abweichung - die Schutzziele des Baurechts erfüllt werden. Das oberste Schutzziel gebietet, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Für den Brandschutz heißt dies, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein müssen.
Das HDT bietet dazu erstmalig das Seminar "Brandschutztechnische Abweichungen vom Baurecht" am 23. Juni 2016 in München an.
Alle Infos dazu unter http://www.hdt-essen.de/W-H050-06-496-6
Alle Brandschutz-Seminare unter http://www.brandschutz.eu
Das HDT bietet dazu erstmalig das Seminar "Brandschutztechnische Abweichungen vom Baurecht" am 23. Juni 2016 in München an.
Alle Infos dazu unter http://www.hdt-essen.de/W-H050-06-496-6
Alle Brandschutz-Seminare unter http://www.brandschutz.eu