TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen

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Wiemann
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TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen

Beitragvon Wiemann » Di 19.11.2013 8:41

Auf den Seiten der BAuA ist am 18.11.13 die geänderte TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen" erschienen.

Die folgenden Änderungen wurden vorgenommen:
1. Das Inhaltsverzeichnis „Inhalt“ wird nach Nummer 4 wie folgt ergänzt:
„Anlage Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage gemäß TRBS 1201 Teil 4 Nummer 3.2.3 Absatz 12 sowie Nummer 3.3 Absatz 12“

2. Nach Abschnitt 4 wird folgende Anlage angefügt:
„Anlage Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage gemäß TRBS 1201 Teil 4 Nummer 3.2.3 Absatz 12 sowie Nummer 3.3 Absatz 12

Als Basis für die Abstützung auf Prüfungen durch Dritte wird ein Mindestprüfumfang gemäß ‚Protokoll zur Prüfung der elektrischen Sicherheit im Sinne der TRBS 1201 Teil 4 [Nummer 3.2.3 (12) und 3.3 (12)] an einer Aufzugsanlage durch Dritte’ festgelegt.
Dabei ist diese Teilprüfung durch den Dritten von einer Elektrofachkraft im Sinne von § 2 Abs. 3 BGV A3 durchzuführen.
Der Mindestprüfumfang gilt auch, wenn die Prüfung durch die ZÜS selbst durchgeführt wird.
Uwe Wiemann

2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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