Feuerlöscherprüfung nach BetrSichV zwei Fragen

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EinfachFelix

Feuerlöscherprüfung nach BetrSichV zwei Fragen

Beitragvon EinfachFelix » Fr 13.05.2016 13:04

Hallo Brandschutzfachleute,

ich beschäftige mich derzeit als Auftraggeber mit der Vergabe der Instandhaltung nach DIN 14406 Teil 4 und der Prüfung nach BetrSichV für tragbare Feuerlöscher und habe hierzu zwei Fragen.

1. Unterliegt ein Feuerlöscher der nicht gemäß EU Richtlinie 2009/105/EG als Druckgerät gekennzeichnet ist der BetrSichV?

In unseren Liegenschaften sind Feuerlöscher vorhanden, bei denen die Beschriftung (eingraviert) der EU Richtlinie entspricht. Bei anderen Feuerlöschern gleichen Typs fehlt diese jedoch. Nach meinen Kenntnisstand unterliegen die Feuerlösche, die nicht ausdrücklich als Druckgeräte gekennzeichnet sind, nicht der Prüfung nach BetrSichV.

2. Ist es korrekt, dass die Festigkeitsprüfung nach BetrSichV grundsätzlich wegfallen kann, wenn eine EG-Baumusterbescheinigung vorliegt und die Herstellervorschriften nichts anderes fordern?

Über Antworten und neue Erkenntnisgewinne bin ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

EinfachFelix

J.H.G.

Re: Feuerlöscherprüfung nach BetrSichV zwei Fragen

Beitragvon J.H.G. » So 10.07.2016 12:38

Feuerlöscher sind Druckgeräte, die Prüfung nach Betr.Sich.V. mus durchgeführt werden, es ist unerheblich, ob sie extra gekennzeichnet sind.

Die Festigkeitsprüfung bei Aufladelöschern kann entfallen, wenn bei der inneren Prüfung keine Mängel festgestellt werden, siehe hier, Anhang 5:

http://www.buzer.de/gesetz/603/a7646.htm


Mfg

Jan