RWA Fenster - Fliegengitter

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Ruediger

RWA Fenster - Fliegengitter

Beitragvon Ruediger » Mi 07.09.2016 20:42

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu RWA-Fenstern. Es geht um eine Räumlichkeit, die unter die Versammlungsstättenverordnung Hamburg fällt. Die geforderte freie Öffnungsfläche der Rauchableitungsöffnungen wird durch mehrere Fenster in der Fassade (80x160 cm) erfüllt (sogar geringfügig übererfüllt). Die besagten Fenster können auch im Normalbetrieb elektrisch gekippt werden, dies wird auch praktiziert.
Frage: :???: Ist eine Nachrüstung einer Rahmenkonstruktion mit Fliegengitter zulässig? Welche Beeinträchtigung (um wieviel Prozent) ist bei einer geplanten Maschenweite von 1,8mm x 1,6mm zu erwarten? Meine bisherigen Anfragen bei Herstellern und Wartungsfirmen hat mir nicht weitergeholfen.
Ich danke vorab für hilfreiche Informationen.

clammer
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Re: RWA Fenster - Fliegengitter

Beitragvon clammer » Do 08.09.2016 8:34

Hallo,

Sie können davon ausgehen, dass sich durch Fliegengitter (in sauberem Zustand) die aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche um 25-50 % verringert.

Gruß
C. Lammer

kkr71

Re: RWA Fenster - Fliegengitter

Beitragvon kkr71 » Fr 09.09.2016 9:17

Hallo Rüdiger,

Kollege Lammer liegt nicht schlecht, es hängt natürlich letztendlich auch von der Stegbreite des Drahtes ab.

Hier ein Link mit einer Berechnung des freien Restquerschnittes.

http://www.sorst.de/technik/formeln-berechnungen/

Für ihre Maschenweite mit angenommener Stegbreite von 0,5 mm kommen dann 44% raus.

Aber bitte den Hinweis mit der Verschmutzung ernst nehmen. In der Regel sind doch Anlagen zum Rauch- und Wärmeabzug prüfpflichtig, evtl. mit dem SV abstimmen.
Ich hatte den Fall, daß bei einer Nachströmung für eine maschinelle Entrauchung ein Lochblech wegen Verschmutzungsgefahr beanstandet wurde.

MfG Kröber