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Feuerlöscher im Gefahrstofflager?

Verfasst: Mi 15.02.2017 14:09
von gilamonster2000
Liebe Brandschützer,

halten Sie es für sinnvoll, in einem Gefahrstofflager einen Feuerlöscher unterzubringen? – Bringt der Löschende sich nicht auch schon bei einem Entstehungsbrand in Gefahr aufgrund der – nur zum Teil vorhersehbaren – Reaktionen der Gefahrstoffe im Verlaufe eines Brandes mit den nicht linear ansteigenden Temperaturen?

Tendenziell bin ich der Meinung, dass man das Löschen eines Gefahrstofflagers den Experten von der Feuerwehr überlassen sollte und möchte davon absehen, in oder auch in Nähe eines Gefahrstofflagers einen Löscher zu montieren, sofern keine detaillierte Gefährdungsbeurteilung vorliegt/vorliegen kann. Lieber also die Türe schließen und die Feuerwehr verständigen? Eine ordnungsgemäß eingebaute Brandschutztür hält dem Brand so lange stand, bis die Einsatzkräfte vor Ort sind.

Wie handhaben Sie das in Ihrer Einrichtung? Es gibt da sicher unterschiedliche Meinungen. Danke für die Rückmeldung.

Re: Feuerlöscher im Gefahrstofflager?

Verfasst: Fr 10.03.2017 15:47
von Laschinsky
Hallo,

das Schutzziel des Feuerlöschers wird durch die ASR A2.2 sowie die DGUV-I205-023 "Brandschutzhelfer" beschrieben. Ziel des Einsatzes von Feuerlöschern durch Brandschutzhelfer ist danach die Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Daher steht die eigentliche Brandbekämpfung (mit dem Ziel "Feuer aus!") auch im Gefahrstofflager ersteinmal im Hintergrund.

Entstehungsbrände im Sinne der ASR A2.2 sind Brände mit so geringer Rauch-und Wärmeentwicklung, dass noch eine gefahrlose Annäherung von Personen bei freier Sicht auf den Brandherd möglich ist. Gerade daher ist in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung (z.B. Gefahrstofflager, in denen ein schneller Brandfortschritt und eine rasche Brandausbreitung zu erwarten ist) ein schnelles Eingreifen notwendig, um die eigene und/oder die Flucht anderer Mitarbeiter zu ermöglichen, d.h. den Ausgang des Gefahrstofflagers zu erreichen. Dieses kann nur gewährleistet werden, wenn dem Mitarbeiter innerhalb des gefährdeten Bereiches geeignete Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher) zur Verfügung stehen. Diese sind mindestens im Rahmen der Grundausstattung bereitzustellen.

Am Zugang zum Lagerbereich oder außerhalb bereitgestellte Feuerlöscher oder andere Feuerlöscheinrichtungen können dieses beschriebene Schutzziel nicht erreichen, da diese ohne vorherige erfolgreiche Flucht für gefährdete Mitarbeiter nicht erreichbar sind. Zum Erreichen weiterer/anderer Schutzziele (z.B. Schutz unbeteiligter Personen, Vermeidung der Rauch- und Brandausbreitung) sind nach ASR A2.2 ergänzende bauliche, technische oder organisatorische Brandschutzmassnahmen nach Gefährdungsbeurteilung festzulegen (z.B. Brandschutztür schließen und die Feuerwehr verständigen).

Ich hoffe, geholfen zu haben.
Viele Grüße!