Lagerung brennbarer Stoffe in brennbaren Behältern

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
DRLE

Lagerung brennbarer Stoffe in brennbaren Behältern

Beitragvon DRLE » Sa 17.01.2004 13:37

In vielen Betrieben werden Kunststoffbehälter zum Sammeln von brennbaren Stoffen eingesetzt. Den wenigsten Betrieben ist bekannt, welches enorme Gefahrenpotential in diesen Behältern existiert. Da das Vorhandensein von Luftsauerstoff in den Hohlräumen zwischen den Stoffen bzw. Luft über den Stoffen bei nicht gefüllten Behältern nicht auszuschließen ist, kann in Gegenwart von beispielsweise Öl- und Lösungsmittelresten eine Autooxidation starten. Die Folge kann ein Brand oder Explosion sein, der ein Kunststoffbehälter niemals standhalten kann. Obwohl der Gesetzgeber den Einsatz ungeschützter brennbarer Behälter zur Lagerung brennbarer Stoffe eindeutig untersagt, zeigt die betriebliche Praxis, dass viele Betriebe aus kostengründen gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen.

Letztendlich kann sich der verantwortungsbewußte Arbeitgeber nur dann sicher sein, wenn er die geltenden Gesetze und Verordnungen bei der Erstellung der Gefährdungsanalyse beachtet. Im Schadenfall werden Werbeaussagen oder "selbstgemachte" Zertifikate keine Argumentationshilfe gegenüber den Ermittlungsbehörden sein.

Der Brand- und Explosionsschutz hat nach ArbSchG ausschließlich nach dem Stand der Technik zu erfolgen.

Wer sich für dieses Thema interessiert kann eine ausführliche Ausarbeitung, die anlässlich der letzten VdS-Tagung erarbeitet wurde, anfordern.[/b]

Insbesondere soll hier der Einsatz von Putztuchsammelcontainern in Druckereien untersucht werden. Wer kann über Erfahrungen diesbezüglich berichten?

Falk_HL
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Beitragvon Falk_HL » Do 22.01.2004 16:17

wie komme ich an die besagte Ausarbeitung heran...? Sie haben mich ordentlich neugierig gemacht :-) Leider kann ich mit keinen Erfahrungen dienen, trotzdem ein sehr interessanter Hinweis!!!
Grüße FH

Koch

Ein viel diskutiertes Praxisproblem

Beitragvon Koch » Fr 23.01.2004 9:27

Die von Ihnen angesprochene Problematik wurde bei einem Seminar der BG unter den Teilnehmern auch diskutiert. Bei dieser Diskussion wurde die Unsicherheit die in diesem Bereich herrscht sehr deutlich.
Auch Hier kamen Zertifikate von Behälterherstellern ins Gespräch. Im konkreten Fall handelte es sich um ein Mehrwegsystem für Putz- Reinigungslappen für Werkstätten die ausschließlich in Kunststoffbehältnissen gelagert werden. Die Behältnisse werden vom Lieferant entsprechend als unbedenklich zertifiziert. Es ist anzumerken, das nach angaben der Teilnehmer diese Behältnisse nicht einmal selbst schließend ausgeführt sind.
Um zukünftig bei entsprechenden Diskussionen entsprechend fundiert argumentieren zu können würde mich die von Ihnen angesprochenen Informationen sehr interessieren. Könnten sie mir diese zukommen lassen oder entsprechende Bezugsquelle nennen.

DRLE

Zertfifikate uns Zulassungen

Beitragvon DRLE » Do 29.01.2004 16:29

Sollte jemand konkrete Fragen bezüglich ihm vorliegender Zertifikate haben, kann er sich gerne an mich wenden!!!!javascript:emoticon(':supi:')

Generell kann die Aussage getroffen werden, dass man sich Zertifikate sehr genau anschauen sollte. Der Titel Zertifikat erweckt irreführenderweise häufig den Anschein einer amtlichen Zulassung. BAM-Zulassungen für den Transport auf der Strasse haben auch nichts mit Zulassungen zur Aufstellung am Arbeitsplatz zu tun. Auch wenn Untersuchungen von Forschungsstellen angesprochen werden, prüfen Sie genau, ob die Versuchsbedingungen Ihren realen Betriebsbedingungen entsprechen. Falsche und unzulässige Verallgemeinerungen können zu katastrophalen Schäden (Personen, Umwelt, Anlage) führen.

Beachten Sie bitte, dass bereits eine leere Kunststofftonne eine Erhöhung der Brandlast darstellt.

Im Schadenfall sollte jeder Verantwortliche für Arbeitssicherheit dem untersuchenden Staatsanwalt die Einhaltung der richtigen präventiven Massnahmen nachweisen können. Ein Einsatz von Behältern, die nicht dem Stand der Technik entsprechen und keinesfalls Bränden und Explosionen standhalten können, ist in diesem Fall keine gute Argumentationsbasis.