Sprinkleranlagen

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
Huter

Sprinkleranlagen

Beitragvon Huter » Mi 01.12.2004 17:11

Moin Moin alle ...

Unsere neue Brandmelde - und Sprinkleranlage ist jest seit einer Woche nahezu störungsfrei im Betrieb.
Jetzt ist mir beim vertraut werden mit der Anlage aufgefallen das an verschiedenen Trockenanlagenteilen , Entleerungen recht ungünstig sitzen.
Sprich im alltäglichen Betriebsablauf nur sehr schwierig zu erreichen sind.

Darf ich so eine Entleerungsleitung selbst umlegen oder muß das eine Fachfirma machen ?
da ich ursprünglich aus dem Rohrleitungsbau komme währe es ja kein Problem das selbst zu machen , bzw. unsere Instandhaltung damit zu beauftragen.

MfG

Stefan Huter

Frank Fleischhauer

Beitragvon Frank Fleischhauer » Do 02.12.2004 12:45

Hallo Herr Huter,
nach VDS/CEA 4001 dürfen solche Arbeiten nur zugelassene Errichterfirmen ausführen. Ausserdem verändert sich bei durchströmten Teilen die hydraulische Berechnung und die Änderung muss dokumentiert werden. Das ist bei einer Entleerung zwar sicherlich nicht von technischer Bedeutung, könnte aber im Schadensfall versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Bei einer neuen Anlage würde ich aber auch aus Gründen der Gewährleistung die Finger davon lassen. Vielleicht bekommen Sie ja den Projektanten davon überzeugt, dass die Ausführungsplanung an diesen Stellen unzureichend war, bzw. die Errichterfirma ändert das auf Kulanz, denn auch deren Monteure haben es dann bei den Revisionen leichter.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer

Huter

Beitragvon Huter » Do 02.12.2004 17:10

Hallo Hr. Fleischauer..

Danke für ihre schnelle antwort.

Diese entleerungseinheiten sind im Betriebszustand der anlage abgeschiebert, und werden nur geöffnet um Kondensat abzulassen oder nach einem Durchschlag. Sind sie da trotzdem von Bedeutung für die Hydraulik ?

ja , das mit der gewährleistung waren auch meine bedenken, aber was kann man bei 3 Stücken Rihr mit gewinde drauf schon falsch machen.

das die Errichterfirma das auf Kulanz mach werd ich auf jeden fall anregen, aber aus meiner sicht haben wir da schlechte Chancen.
Da die betroffenen Bereiche während der Instalation der anlage leergeräumt waren und es so mit unsere Aufgabe gewessen währe den Planer bzw. Errichter zu infoprmieren.

Leider war ich zu der Zeit weder ausreichends mit der Materie vertraut noch in die Planung eingebunden dass ich Einfluß hätte nehmen können.

Naja , mal schauen was wir draus machen.
Notfalls muß eben regelmäßig freigeräumt werden :grins:

Nochmals besten Dank

MfG

Stefan Huter

Frank Fleischhauer

Beitragvon Frank Fleischhauer » Do 02.12.2004 17:35

Hallo Herr Huter,
sicherlich kann man bei der beschriebenen Änderung nicht viel falsch machen und auf die Hydraulik hat es auch keinen Einfluss. Aber die Gewährleistung steht halt in Frage und der Versicherer sucht im Schadensfalle nach Gründen, dass er nicht zahlen muss. Und wenn er dann auf solche "Eigenänderungen" stößt, kann das halt der Aufhänger sein. Was ich noch nicht ganz verstehe, ist das "freiräumen". Wenn sich diese Anschlüsse in der Sprinklerzentrale befinden, müssten sie eigentlich immer frei sein, da sich dort nichts ausser Sprinklertechnik befinden darf. Oder habe ich Sie hier nicht richtig verstanden :???: .
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer

Huter

Beitragvon Huter » Do 02.12.2004 17:52

ree Hr Fleischauer...

Ne ne , das ist wohl falsch rübergekommen.
Diese entleerungen sind über all im Betrieb verteilt.
Eben über all da wo Frostgefahr besteht und deswegen ein trockenanlage instaliert wurde.
Die entleerungen dienen hauptsächlich zum ablassen des Kondensates ,welches sich zwangsläufig beim kompriemieren(erwärmen) und anschliesenden abkühlen bildet.

Ich war gestern richtig erstaunt welche mengen da anfallen und werd am Sa wohl eine Extraschicht einlegen um aLLES zu entleeren und meine erste überprüfung der anlage zu machen...

Mfg Stefan huter