Alarmverzögerung BMA

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
sttie

Alarmverzögerung BMA

Beitragvon sttie » Mi 18.05.2005 12:20

moin,moin an alle

In meiner Firma taucht das Problem der Alarmverzögerung einer BMA auf.
Die VdS Richtlinie besagt, dass innerhalb von 30 sec die Auslösung zur Feuerwehr oder Leitstelle gemeldet werden muss. Bei Quittierung mit anschließender Erkundung innerhalb von 3 min.
Nun ist es bei uns so, dass der Alarm bei uns auf der Warte aufläuft und wir dann zur Erkundung fahren. Wir sind keine anerkannte Werkfeuerwehr, besitzen jedoch die fachliche Eignung wie auch die materielle Ausstattung einen Erstangriff durchzuführen, bzw Erstmaßnahmen durchzuführen, wie z.B. Evakuierung.
Sollte der Alarm "echt" sein wird dann die Berufsfeuerwehr. Dies würde im "Extremfall ca. 10min nach Alarmauflauf bei uns passieren.

Nun meine Fragen. Ist mit Leitstelle im weitesten Sinne auch unsere Leitstelle zu verstehen? Oder muss in jedem Fall die Alarmmeldung innerhalb von 3 min die Feuerwehr erreichen?

Vielleicht kann mir jemand den entsprechenden Passus aus der VdS Richtlinie 2095 und der DIN VDE 0833-2 auszugsweise zukommen lassen

Vielen Dank im voraus für die Mitarbeit

Stefan Tiedemann

Huter

reee

Beitragvon Huter » Do 19.05.2005 22:18

hallo Stefan ....

Ich find in der VDS2095 leider nichts zu dem Thema,
bist du dir sicher das es die 2095 war ?

davon abgesehen denk ich schon das mit Leitstelle
eine Öffentlich anerkannte Feuerwehr gemeint ist.

So ist es bei uns auch umgesetzt, nach3 Minuten geht die Meldung raus
an die Feuerwehr Leitstelle.

MfG

Stefan Huter

sttie

Beitragvon sttie » Fr 20.05.2005 7:38

Hallo Stefan

Danke, für Deine Nachricht.

Ob die Dauer der Alarmverzögerung in der VdS Richtlinie 2095 steht, weiß ich nicht. Aber diese Richtlinie "regelt" die Planung und den Einbau einer Brandmeldeanlage.
Die Dauer könnte auch in der DIN VDE 0833-2 stehen.


Gruß Stefan

Huter

Beitragvon Huter » Fr 20.05.2005 10:08

guten Morgen ....

Ob die Dauer der Alarmverzögerung in der VdS Richtlinie 2095 steht, weiß ich nicht. Aber diese Richtlinie "regelt" die Planung und den Einbau einer Brandmeldeanlage


genau, die VDS2095 behandelt Hauptsävhlich Bau und Errichter von BMA,
aber nichts organisatorisches.

Am Dienstag muß ich in die Firma zur ASS-Sitzung,
dann schau ich mal im Betriebsbuch unserer BMA nach
vieleicht steht da was drin, zumindest ein Verweiß
auf eine entsprechende Regelung.

MfG Stefan Huter

Frank Fleischhauer

Beitragvon Frank Fleischhauer » Fr 20.05.2005 11:37

Hallo Kollegen
unter Punkt 6.4.2.3 findet Ihr die Angaben zur Alarmverzögerung in der VDS 2095. Die VDS 2095 ist im übrigen relativ deckungsgleich mit der VDE 0833-2. Es sind nur einige Ergänzungen bzw. Streichungen vorgenommen, die man, wenn man die VDS-RL auf CD vorliegen hat, aufgrund farbiger Hervorhebung leicht erkennen kann.
Mit Grüßen für ein schönes Wochenende,
F. Fleischhauer