Brandschutzklappen, Verwendbarkeitsnachweis

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Enzo

Brandschutzklappen, Verwendbarkeitsnachweis

Beitragvon Enzo » Fr 29.08.2014 19:28

Hallo,

ich habe eine Frage zum Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis für Brandschutzklappen.
Der Anwender (Einbauer auf der Baustelle) übergibt im Rahmen der Baudokumentation nur die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und verweist bezüglich des Übereinstimmungsnachweises auf das vorhandene Ü-Zeichen an der Brandschutzklappe.
Meines Erachtens ist seitens des Anwenders auch eine Erklärung über den fachgerechten Einbau notwendig. Was muss mir der Anwender tatsächlich liefern?

Gruß
Enzo

clammer
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Re: Brandschutzklappen, Verwendbarkeitsnachweis

Beitragvon clammer » Mo 01.09.2014 17:01

Hallo Enzo,

soweit es sich um Brandschutzklappen mit AbZ handelt, ist dies nicht ausreichend. Hier muss der Errichter die Übereinstimmung schriftlich erklären (Muster oftmals am Ende es AbZ abgedruckt).
Mit dem Ü-Zeichen erklärt der Hersteller, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist. Sie benötigen jedoch die Bestätigung, dass die BSK auch richtig (zulassungskonform) eingebaut wurde; diese Übereinstimmungserklärung kann daher nur vom Errichter kommen.

Soweit die Brandschutzklappe einer europaweit harmonisierten technischen Norm entspricht, gibt es kein AbZ mehr, sondern die CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung (Declaration of Performance) des Herstellers.

Gruß
C. Lammer

Enzo

Re: Brandschutzklappen, Verwendbarkeitsnachweis

Beitragvon Enzo » So 14.09.2014 20:49

Danke.

Enzo

Re: Brandschutzklappen, Verwendbarkeitsnachweis

Beitragvon Enzo » Mo 25.04.2016 20:40

Hallo,

wie verhält es sich bei einer Brandschutzklappe gemäß europäisch harmonisierter Norm (CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung des Herstellers)?
Ist der Errichter hier auch verpflichtet eine Übereinstimmungserklärung über den fachgerechten Einbau abzugeben?

Gruß
Enzo

Enzo

Re: Brandschutzklappen, Verwendbarkeitsnachweis

Beitragvon Enzo » Do 16.06.2016 22:11

Hallo,

ich bin erstaunt, wie viele Klicks dieses Thema hat.
Offenbar gibt es ein großes Intresse an dem Thema.
Ganz kurz mein aktueller Wissensstand:

Laut Rücksprache mit einem Hersteller ist in dem genannten Fall für die Brandschutzklappe keine Übereinstimmungserklärung des Einbauers notwendig.
Begründung:
Bei der Brandschutzklappe handelt es sich um ein funktionsfähiges Bauprodukt, für das der Hersteller haftet.
Erst bei Bauarten, d.h. dem Zusammensetzen von Bauprodukten, wird der bauausführende Unternehmer im baurechtlichen Sinne zum Hersteller und muss bei nicht geregelten Bauarten eine Übereinstimmungserklärung abgeben.

Es ist trotzdem empfehlenswert bei Brandschutzklappen, sich vom Einbauer eine Montagebestätigung ausstellen zu lassen (was wurde wo durch wem, wann eingebaut).

Ob die Aussage rechtlich 100 % korrekt ist, weiß ich leider nicht.
Falls jemand andere oder weiterführende Informationen hat, bitte hier posten.
So ein Forum lebt vom Informationsaustausch.

Gruß
Enzo