Hallo zusammen,
ist die Folierung/Satinierung einer T 30 Glastrennwand im Notwendigen Flur erlaubt? Ein notwendiger Flur ist ja Brandlastfrei zu halten, wie ist die Folie hierbei zu bewerten und auf welcher Grundlage kann ich hier weiter Argumentieren?
Vielen Dank für die Hilfe
Folie / Satinierung einer T30 Glastrennwand
Re: Folie / Satinierung einer T30 Glastrennwand
Hallo,
grundsätzlich ist die nachträgliche Folierung/Satinierung einer F-Verglasung nicht möglich, da herfür keine Zulassung besteht. Wenn dies gewünscht wird, muss die Folierung/Satinierung der Zulassung entsprechen. Einige Hersteller haben hierfür Lösungen.
Wir setzen zum Beispiel auch F-Verglasungen ein, in denen eine PVB-Folie zwischen den Scheiben sitzt. Dies ist (in diesem Fall) zulassungskonform und die Scheiben lassen sich auch gut reinigen.
Es gibt auch ein Verfahren, bei der die Oberfläche der Scheibe verändert wird (eine Art Ärtzverfahren); auch dies ist aber nur möglich, wenn es zulassungskonform ist.
Gruß
C. Lammer
grundsätzlich ist die nachträgliche Folierung/Satinierung einer F-Verglasung nicht möglich, da herfür keine Zulassung besteht. Wenn dies gewünscht wird, muss die Folierung/Satinierung der Zulassung entsprechen. Einige Hersteller haben hierfür Lösungen.
Wir setzen zum Beispiel auch F-Verglasungen ein, in denen eine PVB-Folie zwischen den Scheiben sitzt. Dies ist (in diesem Fall) zulassungskonform und die Scheiben lassen sich auch gut reinigen.
Es gibt auch ein Verfahren, bei der die Oberfläche der Scheibe verändert wird (eine Art Ärtzverfahren); auch dies ist aber nur möglich, wenn es zulassungskonform ist.
Gruß
C. Lammer
Re: Folie / Satinierung einer T30 Glastrennwand
Hallo zusammen,
wenn ich mich hier mal kurz einklinken darf. Wie sieht es eigentlich grundsätzlich aus mit dem Bekleben von T30 Glastüren in Form von Öffnungszeiten oder sonstigen Hinweisen für Benutzer?
Genauer gesagt meine ich Buchstaben aus Folie oder temporäre Hinweise durch Zettel mit Tesa Film angeklebt? Laut meinem Verständnis darf eine Feuerschutztür weder bemalt noch beklebt werden.
Gruß
B. Erndwein
wenn ich mich hier mal kurz einklinken darf. Wie sieht es eigentlich grundsätzlich aus mit dem Bekleben von T30 Glastüren in Form von Öffnungszeiten oder sonstigen Hinweisen für Benutzer?
Genauer gesagt meine ich Buchstaben aus Folie oder temporäre Hinweise durch Zettel mit Tesa Film angeklebt? Laut meinem Verständnis darf eine Feuerschutztür weder bemalt noch beklebt werden.
Gruß
B. Erndwein
KunkelM hat geschrieben:Hallo zusammen,
ist die Folierung/Satinierung einer T 30 Glastrennwand im Notwendigen Flur erlaubt? Ein notwendiger Flur ist ja Brandlastfrei zu halten, wie ist die Folie hierbei zu bewerten und auf welcher Grundlage kann ich hier weiter Argumentieren?
Vielen Dank für die Hilfe
Re: Folie / Satinierung einer T30 Glastrennwand
Hallo,
kleine Hinweisschilder sind erlaubt bzw. sogar notwendig (wie zum Beispiel für Feststellanlagen).
Näheres finden Sie in der DIBt-Mitteilung "Änderung bei Feuerschutzabschlüssen" bzw. in den Zulassungen/Einbauanleitungen.
Gruß
C. Lammer
kleine Hinweisschilder sind erlaubt bzw. sogar notwendig (wie zum Beispiel für Feststellanlagen).
Näheres finden Sie in der DIBt-Mitteilung "Änderung bei Feuerschutzabschlüssen" bzw. in den Zulassungen/Einbauanleitungen.
Gruß
C. Lammer
Re: Folie / Satinierung einer T30 Glastrennwand
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe mal nachgelesen "Anschrauben, Annieten oder Aufkleben von Hinweisschildern auf dem Türblatt". Das hört sich nicht gerade eindeutig an. Hinweisschilder die den Brandschutz betreffen wie z.B. "BMZ" oder Ähnliches leuchtet mir ein.
Meine Frage bezieht sich auf:
1. aufgeklebte mind. Din A4 große Plakate für Veranstaltungen oder sonstige Hinweise an die Nutzer unseres Hauses.
2. Mit Folie aufgeklebte Schriftzüge wie z.B. Öffnungszeiten
Es handelt sich bei uns im Haus um T-30 RS Glastüren. Es geht mit hierbei auch nur darum das die Tür Ihre Zulassung nicht verliert. Eine Durchsicht für die Feuerwehr im Brandfall ist vielleicht von Vorteil, aber nicht gefordert.
Gruß
B. Erndwein
Ich habe mal nachgelesen "Anschrauben, Annieten oder Aufkleben von Hinweisschildern auf dem Türblatt". Das hört sich nicht gerade eindeutig an. Hinweisschilder die den Brandschutz betreffen wie z.B. "BMZ" oder Ähnliches leuchtet mir ein.
Meine Frage bezieht sich auf:
1. aufgeklebte mind. Din A4 große Plakate für Veranstaltungen oder sonstige Hinweise an die Nutzer unseres Hauses.
2. Mit Folie aufgeklebte Schriftzüge wie z.B. Öffnungszeiten
Es handelt sich bei uns im Haus um T-30 RS Glastüren. Es geht mit hierbei auch nur darum das die Tür Ihre Zulassung nicht verliert. Eine Durchsicht für die Feuerwehr im Brandfall ist vielleicht von Vorteil, aber nicht gefordert.
Gruß
B. Erndwein
Re: Folie / Satinierung einer T30 Glastrennwand
Moin Erndwein.
Siehe hier:
Bis 2009: http://www.feuerschutztueren.com/download/dibt_aenderung%20bei%20feuerschutzabschluessen_061995.pdf
Ab 2009: https://www.dibt.de/de/Fachbereiche/data/Aktuelles_Ref_III_3_Feuerschutz_zul_Aenderungen_modif._Zulassungsvf.pdf
Gruß Garcos
Siehe hier:
Bis 2009: http://www.feuerschutztueren.com/download/dibt_aenderung%20bei%20feuerschutzabschluessen_061995.pdf
Ab 2009: https://www.dibt.de/de/Fachbereiche/data/Aktuelles_Ref_III_3_Feuerschutz_zul_Aenderungen_modif._Zulassungsvf.pdf
Gruß Garcos