Bürotür (2. Fluchtweg)notwendig

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
arn.im

Bürotür (2. Fluchtweg)notwendig

Beitragvon arn.im » Di 23.02.2016 12:38

Guten Tag die Damen und Herren,

es geht um ein Gebäude im Saarland, GK. 4, Einstufung Sonderbau, Verwaltungsbetrieb, Flure und technische Räume sind mit BMA überwacht.

In einer Etage ist ein Bereich von 3 nebeneinander liegenden Büros (Raum A, B und C), wobei der Zugang zu den Büros von links und rechts erfolgt (das mittlere Büro (Büro B)ist derzeit über die Büros links (Büro A)und rechts (Büro C)zu erreichen). Die Zugänge zu den Büros erfolgen über notwendigen Flur. Die Büros haben allesamt ein Fensterfront, wobei diese auf ein gebäudeeigenes Flachdach und dahinter auf ein Nachbarflachdach (Zinkblechkonstruktion)zeigen.

Nun besteht seitens Möbelplanung, der Gedanke die Tür von Büro A nach Büro B zu schließen. Wie verhält es sich nun mit dem 2. Fluchtweg für das Büro???

Wir haben unterschiedliche Antworten:
- eine Seite sagt: die Tür könnte geschlossen werden, der 2. Fluchtweg könnte über eine Sichtverbindung zum Büro A, bzw. separate RM in Büro A + C, mit Alarmierung in Büro B kompensieren lassen. Bzw.
- andere Seite sagt: der 2. Fluchtweg muss baulich erhalten bleiben und es muss eine Überwachung der Büros A + C, mit Alarmierung in Büro B erfolgen???

Kann eine generelle Aussage zu der Thematik getroffen werden???????

clammer
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Re: Bürotür (2. Fluchtweg)notwendig

Beitragvon clammer » Di 23.02.2016 18:36

Guten Tag,

Kann eine generelle Aussage zu der Thematik getroffen werden???????

NEIN!

Auf welches Rechtsgebiet bezieht sich Ihre Fragestellung?

Grundsätzlich wäre die Situation Büro A und B ein Klassiker. Chef(in) [B] und Vorzimmer [A].

Hinsichtlich des Baurechts ist zunächst einmal die Baugenehmigung maßgebend. Was dort drin steht, wissen wir hier nicht. Wichtig ist zum Beispiel, dass die Baugenehmigung und die zulässigen Rettungsweglängen eingehalten werden.

Im Bereich des Arbeitsschutzes kommt das Thema mit der Alarmierung auf. Hier käme dann eine Überwachung der [A] und die Alarmierung von [B] zum Zuge. Wohlgemerkt entspricht diese Forderung "nur" dem Arbeitsschutzrecht und nicht den technischen Regeln für eine BMA. Da Sie wohl eine bauaufsichtlich notwendige BMA haben, wird es mit der Umsetzung schwierig.

Ich würde bei jeder Variante die Öffnung zwischen [B] und [C] baulich schließen.

Gruß
C. Lammer