Einzelkabeldurchführung Bohrlochdurchmesser = Kabeldurchm.

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Enzo

Einzelkabeldurchführung Bohrlochdurchmesser = Kabeldurchm.

Beitragvon Enzo » So 13.03.2016 23:14

Hallo,

ich habe eine Frage zu Einzelkabeldurchführungen nach LAR.
Das Bohrloch ist fast so groß wie der Kabeldurchmesser.
Ein Ringspalt ist nicht sichtbar.
Ist bei einer derartigen Verlegung eine zusätzliche Wulst mit Brandschutzdichtungsmasse auf der Wand erforderlich?

Gruß
Enzo

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clammer
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Re: Einzelkabeldurchführung Bohrlochdurchmesser = Kabeldurch

Beitragvon clammer » Mo 14.03.2016 9:15

Hallo Enzo,

Das Bohrloch ist fast so groß wie der Kabeldurchmesser.
????

D. h. das Kabel ist wohl nicht fachgerecht verlegt und die Isolierung beschädigt?! (Kabeldurchmesser > Bohrloch!)

Zur Frage: Ja , eine Abdichtung ist immer erforderlich (Rauchschutz): da reicht aber auch eine Dichtstoff wie Silikon oder Acryl.

Gruß
C. Lammer

Enzo

Re: Einzelkabeldurchführung Bohrlochdurchmesser = Kabeldurch

Beitragvon Enzo » Mo 14.03.2016 9:47

Hallo,

danke für die Antwort.
Ich dachte, dass für die Abdichtung ein zugelassene Brandschutzdichtungsmasse zu verwenden ist.
Würde die Verwendung von Silikon bzw. Acryl bei der Endabnahme durch den Prüfingenieur keinen Mangel darstellen?

Gruß
Enzo

clammer
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Re: Einzelkabeldurchführung Bohrlochdurchmesser = Kabeldurch

Beitragvon clammer » Mo 14.03.2016 10:05

Hallo Enzo,
Ich dachte, dass für die Abdichtung ein zugelassene Brandschutzdichtungsmasse zu verwenden ist.

für den Restspalt (zwischen Kabel und Wand) ja, aber sie haben ja keinen?!

(P.S.: Fachgerecht sieht anders aus, da haben Sie einen Restspalt, und den müssen sein auch schließen.)

Gruß
C. Lammer

Enzo

Re: Einzelkabeldurchführung Bohrlochdurchmesser = Kabeldurch

Beitragvon Enzo » Mo 21.03.2016 10:00

Hallo,

ok. Brandschutzdichtungsmasse ist nur erforderlich, wenn ein Ringspalt vorhanden ist.

Ich habe noch eine ergänzende Frage zu einer Öffnungsverkleinerung für eine Brandabschottung.
Hier geht es um die Zulässigkeit der Verkleinerung einer Öffnung mit Brandschutzmörtel.
Eine Skizze im Fragen befindet sich im Anhang.

Gruß
Enzo

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clammer
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Re: Einzelkabeldurchführung Bohrlochdurchmesser = Kabeldurch

Beitragvon clammer » Mo 21.03.2016 13:34

Hallo Enzo,

zu Frage 1.1:
Ihre Sichtweise ist m. E. nicht korrekt. Mir ist keine zugelassene Wandkonstruktion aus Mörtel bekannt.
Zum Aufbau von Wänden mit Feuerwiderstand siehe DIN 4102-4 bzw. die jeweilige Zulassung.
Ich kenne auch keinen Verwendungsnachweis (ABZ, Zulassung), der einen Einbau eines Schotts in eine Mauer aus Mörtel zulässt.

zu Frage 1.2:
Sie müssen das ganze als ein Schott sehen, dass zunächst von einer Fachfirma verschlossen und mittels einer Übereinstimmungserklärung bestätigt wird. Wird nachbelegt, muss es entweder das gleiche Unternehmen machen; oder ein anderes, das ebenfalls für die Konstruktion fachlich geeignet ist. Auch dieses muss wieder für die Gesamtkonstruktion eine Übereinstimmungserklärung übergeben.

Gruß
C. Lammer

P. S. Zu Bild 1: Der Beton muss natürlich im Verbund mit dem Mauerwerk stehen. Sonst war's nix.

Enzo

Re: Einzelkabeldurchführung Bohrlochdurchmesser = Kabeldurch

Beitragvon Enzo » Sa 09.04.2016 22:02

Hallo Hr. Lammer,

danke für ihre Antwort.
Wie verhält es sich, wenn ich die Schottung nach MLAR betrachte.
Unter Punkt 4.3.1 der MLAR steht:
"d) der Raum zwischen den Leitungen und den umgebenden Bauteilen mit Zementmörtel oder Beton in der vorgenannten Mindestbauteildicke vollständig ausgefüllt wird."
Für den Abstand zwischen Leitung und dem umgebenden Bauteil gibt es offenbar bei Verwendung von Zementmörtel keine Größenbegrenzung.
Auch unter 4.2 finde ich für den Abstand zwischen Leitung und dem umgebenden Bauteil bei Verwendung von Zementmörtel keine Begrenzung.
Gibt es hier tatsächlich keine Begrenzung für die Größe des Restspaltes bei Verschluss mit Zementmörtel?

Gruß
Enzo