Hallo zusammen,
laut TRGS 510 Punkt 11 dürfen bei der Einlagerung von Aerosolen die Lagermenge von max. 100t, sowie die Lagerraumfläche von 1.600m² nicht überschritten werden.
Was ist wenn ich einen Lagerraum baulich von 2.000m² habe? Muss ich bei einer Einlagerung von Aerosolen dann diesen Raum auf 1.600m² mit einer Brandwand begrenzen/ verkleinern?
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.
Gruß aus Köln
Stephan
Lagerabschnittsgröße bei Lagerung von Aerosolen
Re: Lagerabschnittsgröße bei Lagerung von Aerosolen
Hallo,
steht doch eindeutig in der TRGS 510, Nr. 11.2:
Gruß
C. Lammer
steht doch eindeutig in der TRGS 510, Nr. 11.2:
(4) Lagerräume mit einer Fläche von mehr als 1.600 m2 sind voneinander durch Brandwände zu trennen
Gruß
C. Lammer