Hallo,
für den Ringspaltverschluss ist nach MLAR 4.3.2 ist bei einen Ringspalt bis zu 15 mm der Einsatz von im Brandfall aufschäumenden Baustoffen möglich.
Meine Frage:
Muss der bauausführende Unternehmer hierfür eine Übereinstimmungserklärung abgeben oder reicht der Hinweis vom Unternehmer, dass er nach LAR geschottet hat?
Gruß
Enzo