Feststellvorrichtung für Brandschutztüren

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
gilamonster2000
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Feststellvorrichtung für Brandschutztüren

Beitragvon gilamonster2000 » Do 24.08.2017 13:22

Hallo liebe Brandschützer,

hat jemand Erfahrungen mit der nachrüstbaren Feststellvorrichtung, die im Alarmfall Ihre Rauchmelder bzw. Sirenen der Brandmeldeanlage (12 Sekunden/65dB) "hört", den aktivierten Kolben löst und die Brandschutztür somit automatisch verschließt.
Das Produkt scheint nach EN1155 zertifiziert zu sein.
Kann man dieses Produkt wirklich verantwortungsvoll einsetzen?
Über Rückmeldung von Praxiserfahrungen würde ich mich sehr freuen, danke!

http://www.doorguard.co.uk/

clammer
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Re: Feststellvorrichtung für Brandschutztüren

Beitragvon clammer » Do 24.08.2017 15:51

Guten Tag,

nach meinem Kenntnisstand benötigen Sie in Deutschland für eine Feststellanlage eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (siehe Bauregelliste); damit scheidet das Produkt aus.

Gruß
C. Lammer

gilamonster2000
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Re: Feststellvorrichtung für Brandschutztüren

Beitragvon gilamonster2000 » Fr 25.08.2017 12:58

Guten Tag Hr. Lammer,

die Fa. Doorguard weist neben der Zertifizierung nach EN1155 auch vor:

•Leistungserklärung nach Bauproduktenverordnung EU Nr.305/2011
•Seit 2015 nicht mehr in der DIBt Bauregelliste, da europaweit harmonisiert

Außerdem wird eine Adapterplatte für die Anbringung an Stahltüren angeboten, damit keine Löscher in die Tür gebohrt werden müssen, also nur eine zulässige Änderung von Feuerschutzabschlüssen stattfindet.

Was wäre zusätzlich noch erforderlich, um das Produkt guten Gewissens verwenden zu können?

clammer
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Re: Feststellvorrichtung für Brandschutztüren

Beitragvon clammer » Fr 25.08.2017 15:56

Guten Tag,

EN 1155 ist weder in Deutschland noch als harmonisierte europäische Norm bauaufsichtlich eingeführt.

Gemäß gültiger Bauregelliste ist die Verwendbarkeit mittels einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Gruß
C. Lammer

P.S. Entsprechende Formulierungen finden Sie auch in den Zulassungen der Feuerschutzabschlüsse.

gilamonster2000
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Re: Feststellvorrichtung für Brandschutztüren

Beitragvon gilamonster2000 » Fr 25.08.2017 16:25

Hallo Hr. Lammer,

ich beziehe mich auf die DIN EN 1155:2003-04: Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen für Drehflügeltüren – Anforderungen und Prüfverfahren (enthält Änderung A1:2002); Deutsche Fassung EN 1155:1997 + Al :2002 Ausgabedatum 2003-04, die meines Wissens eine gültige Vorschrift ist und nach der das DIBt auch prüft.

Viele Grüße

clammer
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Re: Feststellvorrichtung für Brandschutztüren

Beitragvon clammer » Mo 28.08.2017 7:46

Guten Tag,

Normen sind keine "Vorschriften"; sondern die macht der Gesetzgeber und nicht das DIN.

Sie benötigen für Feststellanlagen einen Verwendbarkeitsnachweis, und zwar in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. EN 1155 ist nicht harmonisiert.

Gruß
C. Lammer