Türen/Tore im Verlauf von Fluchtwegen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Edmos4

Türen/Tore im Verlauf von Fluchtwegen

Beitragvon Edmos4 » Fr 18.08.2006 12:13

Hallo,

ich habe eine spezielle Frage:
Es handelt sich um ein Schnellauftor (angeschlossen an die BMA, öffnet automatische bei Stromausfall) in einem Verlauf eines Fluchtweges. Das Schnellauftor befindet sich in einer Verkaufsstätte und trennt den Bereich zwischen Verkauf und Lager. So ist gewährleistet, dass Kunden keine Einsicht ins Lager haben. Hinter dem Schnellauftor befindet sich eine doppelflügelige T30 Tür(mit Magnetrückhaltesystem-gekoppelt an die BMA). Meine Frage nun- Welche Anforderungen (insbesondere gesetzliche-Baurtzulassung?) muss ein solches Schnellauftor erfüllen, wenn es sich im Verlauf eines Fluchtweges befindet? Bisher konnte weder DIBT noch untere Bauaufsichtsbehörde eine entsprechende Auskunft liefern. Hersteller tun sich mit einer Antwort logischerweise auch schwer, da die Tore nicht nur in Fluchtwegen installiert werden. Die LBO sowie VkVo beschreiben diese Problem auch nicht.

Ich bin dankbar für jede Antwort

ppm

Beitragvon ppm » Sa 19.08.2006 23:49

Hallo,

nach meinem "Gefühl" müsste dieses Tor mindestens eine Schlupftür und/oder einen Notöffnungsmechanismus (bspw. Kette, Kurbel etc.) haben. Besser natürliche ein ABZ bzw. ABP, aber das ist wohl eher unwahrscheinlich.

Am besten mal bei Beuth suchen:
evtl.:
DIN V18269
DIn EN 1154
DIn EN 1155
DIN 18093
usw...

In Hessen sind solche Tore bzw. deren Veriegelungen gem. HausPrüfVO im jährlichen prüfpflichtig durch einen Sachkundigen.

In der Regel sind alle bauaufsichtlich anerkannten E-Sachverständigen als Sachkundige bezüglich dieser Problematik tätig.

Deshalb würde ich mich vertrauensvoll an einen gem. der technischen Prüfverordnung Ihres Bundeslandes anerkannten E-Sachverständigen in Ihrer Nähe wenden (einfach mal googlen) oder bei der T.O.S. vorbeischauen.

http://www.tos-ev.de

bkbrandschutz

Beitragvon bkbrandschutz » Mo 21.08.2006 19:45

Nicht zu allen Problemstellungen sind techn. Standards zu definieren. Das ist nicht notwendig und kann auch nicht gewollt sein.
In dem vorliegenden Fall muss für das Schnelllauftor eine Lösung analog zu vorkehrungen für Schiebetoranlagen in Rettungswegen gesucht und gefunden werden.
Hier ist unbedingt eine Abstimmung mit dem zuständigen Bauaufsichtsamt und den eventuell einzuschaltenden staatlich anerkannten Sachverständigen für die widerkehrende Prüfung vor der realisierung anzustreben.