Begehung wie Inspektion auf viermal aufteilen

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Begehung wie Inspektion auf viermal aufteilen

Beitragvon VHildesheim » Mi 09.10.2019 7:03

Hallo,

ist es zulässig, die Begehung einer BMA auf viermal jährlich aufzuteilen und jeweils nur eine Teilbegehung durchzufügren?

Danke

Volker

clammer
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Re: Begehung wie Inspektion auf viermal aufteilen

Beitragvon clammer » Mi 09.10.2019 9:36

Inspektion nach 5.3.1 VDE 0833-1: viermal jährlich, keine Ausnahme

Inspektion nach 5.3.2 VDE 0833-1: einmal jährlich, kann auf viermal aufgeteilt werden

Wartung nach 5.3.4 VDE 0833-1: (mindestens) einmal jährlich, kann auf viermal aufgeteilt werden

Gruß
C. Lammer

VHildesheim

Re: Begehung wie Inspektion auf viermal aufteilen

Beitragvon VHildesheim » Mi 09.10.2019 10:02

Es geht nicht um die Wartung oder Inspektion sondern um die gesondert geforderte Begehung!

Mit freundlichen Grüßen
Volker

clammer
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Re: Begehung wie Inspektion auf viermal aufteilen

Beitragvon clammer » Mi 09.10.2019 11:19

Die Begehung muss bei einer BMA viermal jährlich durchgeführt werden.

Gruß
C. Lammer

VHildesheim

Re: Begehung wie Inspektion auf viermal aufteilen

Beitragvon VHildesheim » Mi 09.10.2019 11:44

Das weiß ich aber viermal komplett oder geht auf jeweils ein Viertel?

clammer
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Re: Begehung wie Inspektion auf viermal aufteilen

Beitragvon clammer » Mi 09.10.2019 15:43

Vier mal im Jahr bedeutet vier mal komplett. Dies gilt analog zu den Inspektionen.

Nur die (eine) Wartung kann auf vier Termine verteilt (aufgeteilt) werden.

Gruß
C. Lammer

VHildesheim

Re: Begehung wie Inspektion auf viermal aufteilen

Beitragvon VHildesheim » Mi 09.10.2019 16:02

Gibt es dafür was schriftliches im Netz oder nur pauschale Aussagen?

clammer
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Re: Begehung wie Inspektion auf viermal aufteilen

Beitragvon clammer » Do 10.10.2019 8:01

Siehe VDE 0833-1 Nr. 5.2

Gruß
C. Lammer

VHildesheim

Re: Begehung wie Inspektion auf viermal aufteilen

Beitragvon VHildesheim » Do 10.10.2019 9:43

Hallo,

da stehen überall nur die allgemeinen Anmerkungen zur Begehung.
Man findet überall nur die Angabe, das BMA viermal jährlich zu begehen sind mit Kontrolle aller Anlagenteile!
Was mich speziell interessiert ist eine detalierte Beschreibung, ob viermal jährlich die Gesamtanlage begangen werden muss, oder ob die Begehung (wie bei Inspektion und Wartung) der Gesamtanlage auf die vier Besuche aufgeteilt werden kann.
Soll heißen:
an der BMA wird eine Inspektion, bzw. Wartung ausgeführt, bei der ja meistens ca. ein Viertel der Melder getestet werden.
Darf man dann eine Teilbegehung aufschreiben, für die Räume in denen die Melder getestet wurden?
Ich finde nirgends im Netz dazu eine verbindliche Angabe.
So, wie ich die Texte verstehe, muss ich viermal im Jahr das gesamte Objekt begehen, inklusive der Räume, die nicht überwacht werden, um festzustellen, ob neue Räume mit Brandlast in die BMA einzubeziehen sind!

Liege ich mit dieser Vorgabe richtig?

MfG Volker

clammer
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Re: Begehung wie Inspektion auf viermal aufteilen

Beitragvon clammer » Do 10.10.2019 10:03

Sie müssen
- viermal jährlich eine Begehung der gesamten Anlage,
- viermal jährlich eine Inspektion der gesamten Anlage und
- einmal jährlich eine Wartung der gesamten Anlage
durchführen und ggf. nachweisen.

Vereinfacht dargestellt:
Im Umkehrschluss muss jeder Melder viermal im Jahr begangen, vier mal im Jahr inspiziert und einmal im Jahr gewartet werden. Wie Sie das organisieren, ist nicht festgeschrieben. Vielfach wird die Wartung zusammen mit den 4 Inspektionsterminen zusammen gemacht (also "geviertelt"). Sie können die Wartung aber auch "zwölfteln" und jeden Monat einen Teil der Anlage warten. Am Ende muss halt die gesamte Anlage gewartet sein.

Bei großen Anlagen schaffen Sie eine Begehung oder Inspektion auch nicht an einem Tag. Das ist aber auch nicht gefordert.

oder ob die Begehung (wie bei Inspektion und Wartung) der Gesamtanlage auf die vier Besuche aufgeteilt werden kann.

Die Inspektion kann nicht in vier Teile aufgeteilt werden. Dies ist, wie oben erwähnt, nur bei der Wartung möglich.

Gruß
C. Lammer