Ab wann sind Flucht- und Rettungswegepläne erforderlich?
Verfasst: Fr 22.01.2016 11:57
Hallo zusammen,
wir haben eben eine zusätzliche Halle angemietet, derzeit soll in einem Bereich eine Produktionslinie aufgebaut werden.
Die Halle ist in fünf Bereiche gegliedert. Halle 1 (halbseitig offen) 363,55 m²; Halle 2 (Produktions- und Lagerbereich) 932,25 m²; Halle drei (Lagerbereich) 678,00 m²; Halle 4 (Lagerbereich) 140,98 m²; Bürobereich inkl. Aufenthaltsräume, Sanitäranlagen und Technikräume (zwei Ebenen) 508,50 m².
Laut Aussage des Gebäudebesitzers wird kein Flucht- und Rettungsplan benötigt.
Nachdem ich nun die LBO, die IndBauRl und die ASR A 2.3 durchgewälzt hab konnte ich leider nichts finden wo dies bestätigen könnte oder es vorgeschrieben ist Pläne zu erstellen.
Kann mir hier jemand evtl. weitere hilfreiche Quellen nennen?
Vielen Dank
Joachim Schoenenberger
wir haben eben eine zusätzliche Halle angemietet, derzeit soll in einem Bereich eine Produktionslinie aufgebaut werden.
Die Halle ist in fünf Bereiche gegliedert. Halle 1 (halbseitig offen) 363,55 m²; Halle 2 (Produktions- und Lagerbereich) 932,25 m²; Halle drei (Lagerbereich) 678,00 m²; Halle 4 (Lagerbereich) 140,98 m²; Bürobereich inkl. Aufenthaltsräume, Sanitäranlagen und Technikräume (zwei Ebenen) 508,50 m².
Laut Aussage des Gebäudebesitzers wird kein Flucht- und Rettungsplan benötigt.
Nachdem ich nun die LBO, die IndBauRl und die ASR A 2.3 durchgewälzt hab konnte ich leider nichts finden wo dies bestätigen könnte oder es vorgeschrieben ist Pläne zu erstellen.
Kann mir hier jemand evtl. weitere hilfreiche Quellen nennen?
Vielen Dank
Joachim Schoenenberger