Brandschutztür aufkeilen - Personelle Kompensation

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4D-Event

Brandschutztür aufkeilen - Personelle Kompensation

Beitragvon 4D-Event » So 24.01.2016 19:49

Hallo!

Ich habe eine Frage zu brandschutztechnischen Einrichtungen für folgende Situation:
Durch eine Brandschutztür soll eine Leitung verlegt werden. Oder anderes Beispiel, die Türen werden mit Holzkeilen aufgekeilt. Es handelt sich hierbei um eine Versammlungsstätte.

An sich ist dies ja nicht möglich, da die Funktion (Schließen) der Brandschutztür beeinträchtigt wird. Ist es möglich die Tür zu verkeilen bzw. Leitungen durch die Tür zu legen, wenn man eine Person (z.B. Sicherheitsdienst) dauerhaft dafür abstellt und diese im Brandfall die Keile bzw. die Leitung entfernt? Meiner Einschätzung nach ist eine personelle Kompensationsmaßnahme nicht tragbar.

Gibt es eine rechtliche Grundlage, die eine personelle Kompensationsmaßnahme ermöglicht bzw. verbietet?



Vielen Dank für die Unterstützung.


Florian Appelt

clammer
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Re: Brandschutztür aufkeilen - Personelle Kompensation

Beitragvon clammer » Mo 25.01.2016 10:27

Hallo,

Kompensationsmaßnahmen sind immer Einzelfallbetrachtungen. Da gibt es keinen "Katalog".
Die Kompensationsmaßnahmen müssen immer im Einklang mit den Schutzzielen stehen.

Die von Ihnen angesprochene Lösung kann richtig sein, muss aber nicht. Das lässt sich nicht pauschal beantworten.

Wichtig ist aber m. E., dass alle Beteiligten mit "ins Boot" geholt werden und die Lösung gemeinsam tragen.

Wenn der Fall mit den Leitungen öfter vorkommt, scheint es sich um einen planerischen Mangel zu handeln; Dann würde ich eine technische Lösung anstreben. Z. B. eine Schott mit Stopfen, in welches bei Bedarf die Leitungen eingelegt werden können.

Grundsätzlich sind aber personelle Kompensationsmaßnahmen nicht unüblich; so wird zum Beispiel das Abschalten der BMA mit Brandwachen ausgeglichen.

Gruß
C. Lammer