Private Geräte

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Petri

Private Geräte

Beitragvon Petri » Mi 06.04.2016 15:35

Hallo zusammen,

ein leidiges Thema, das sicher jeder in seiner Firma hat.

Bei uns müssen die Mitarbeiter einmal im Jahr die privaten Geräte zu unserem Elektriker bringen.
Der Zeitpunkt (meistens eine bestimmte Woche) wird angekündigt.
Die Geräte werden inventarisiert und mit einem Barcode versehen. Geräte, die durch die Prüfung fallen, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Unser Elektriker benutzt das Fluke 6500 Meßgerät für die DIN 0701/0702 Prüfungen, die Prüfungen werden in der mitgelieferten Software dokumentiert.
Zudem müssen Geräte mit Heizfunktion (z.B. Kaffeemaschinen) auf einer feuerfesten Unterlage aufgestellt werden.
Und die Mitarbeiter werden angewiesen, die Geräte nach Gebrauch auszustecken.

Soweit dachte ich, dass das OK ist.
Nun hat bei der letzten Begehung die Versicherung daran herum gemeckert.
Auf der einen Seite weisen sie darauf hin, dass die Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) regelmäßig geprüft werden sollten, was wir ja auch machen.
Auf der anderen Seite schreiben sie aber, dass die Verwendung von Privatgeräte aber untersagt werden sollte, weil
    - der Sicherheitsstandard der Geräte nicht sichergestellt werden
    - die Erstprüfung angeblich oft vergessen wird
    - der Standort oft gar nicht bekannt ist
Der Sicherheitsstandard wird ja aber geprüft und der Standort wird ja über die Inventarisierung aufgenommen.

Wie handhabt ihr das mit privaten Geräten?


Viele Grüße

Patrick Aust112

Re: Private Geräte

Beitragvon Patrick Aust112 » Fr 08.04.2016 11:37

Hallo,

bei uns generell untersagt. Auch zum Schutz der Mitarbeiter. Sollte von einem privaten Gerät ein Schaden ausgehen, wird meistens der Eigentümer dafür haftbar gemacht. So habe ich das schon auf dem einen oder anderen Seminar gehört und unsere externe SiFa argumentiert auch so.

Garcos
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Re: Private Geräte

Beitragvon Garcos » Mo 11.04.2016 12:46

Bei uns auch untersagt, vielleicht hilft dass hier. http://www.ergo-online.de/html/arbeitsplatz/hardware/07_01_Sicher.pdf

Gruß Garcos

dfuchs

Re: Private Geräte

Beitragvon dfuchs » Di 19.04.2016 8:35

Hallo,

bei uns kommt dieses Thema auch gerade auf. Bis zum jetzigen Zeitpunkt gab es eine so genannte Duldung da nicht direkt Verboten.

Ich strebe jetzt ein Verbot an. Hinterlegt in der Brandschutzordnung Teil B.

Die Gründe dafür sind z.B.: Verletzungen an Privaten Geräten sind nicht über die BG abgesichert, Brände oder Schäden die durch Private Geräte entstehen sind rechtlich schwierig und es sind immer wieder mal Geräte im Einsatz welche keine Eignung für den Betrieblichen Einsatz aufweisen.
Bei diesen Geräten steht z.B.: in der Anleitung: Dieses Gerät ist ausschließlich für den Hausgebrauch bestimmt!

Wenn solch ein Gerät einen Brand verursacht kann unabhängig davon ob Privat oder nicht, Geprüft oder nicht die Versicherung im Schadensfall die Zahlung bis zu 100% verweigern.

Das zum Beispiel ist ein Thema wo man sich als Brandschutzbeauftragter bei den Mitarbeitern unbeliebt macht. Leider herrscht bei den Mitarbeitern oft Unverständnis darüber wieso man so etwas umsetzt(Schutzziele).

Gruß
dfuchs

Henseler

Re: Private Geräte

Beitragvon Henseler » Mi 20.04.2016 8:14

Hallo,

meine Erfahrung, man sollte mit ein wenig Fingerspitzengefühl an die Sache ran treten. Dem Mitarbeiter ist es schwer zu vermitteln, wenn er sein Radio nicht mehr betreiben darf oder der geliebte Kaffee aus der Senseo plötzlich wegfällt.

Unser Krankenhaus hat per Brandschutzordnung Teil B die Verwendung von Heizgeräten, Herdplatten, Mikrowellen, Wasserkocher etc. untersagt. Ausdrücklich genehmigt ist die Nutzung von privaten Kaffeemaschinen vorausgesetzt sie werden beim ersten einbringen in unser Haus der Elektrotechnik vorgelegt. Diese prüft das Gerät dann ein mal und gut ist.

So verfahren wir generell mit privaten Geräten. Wir verzichten auch auf eine Inventarisierung, das hatte in der Vergangenheit Mitarbeiter abgeschreckt das Gerät vorzuzeigen. In den Brandschutzunterweisungen erklären wir den Vorgang immer wieder, verkaufen diese Eingangsprüfung als einen Mehrwert. "Guckt mal, ihr bekommt kostenlos als Service vom AG beim ersten aufstellen und danach Jährlich euer Gerät geprüft!" und seit dem klappt es bei uns.

Die Versicherung hat bei Ihrer Begehung das Verfahren gelobt und als gut befunden. Daher liegt es ggf. auch an euerm Versicherungsmann, wenn das bei euch kritisiert wird.

Eins noch, neu ist die Regelung mit den Wasserkochern. Das hatte bei der Einführung für Unmut gesorgt, erledigte sich aber schnell von alleine. Der erste "illegal" betriebene Wasserkocher der unsere BMA ausgelöst hatte, wurde von mir eingezogen und der Einsatz dem Kollegen in Rechnung gestellt. Das hat dann schnell dafür gesorgt, dass die Vorgabe umgesetzt wird.

Gruß
Henseler

Petri

Re: Private Geräte

Beitragvon Petri » Mi 20.04.2016 9:43

Ich will gar kein Verbot, ich will eine vernünftige Regelung, mit der auch die Versicherung leben kann.
Die Frage ist nur, ob die Geschäftsleitung überhaupt daran interessiert ist oder die dann lieber den Weg des geringsten Widerstands gehen und die Geräte einfach verbieten, was ich eigentlich vermeiden will.

Es wurde von der Versicherung folgende Einwände gebracht:
- Der Sicherheitsstandard der Geräte kann nicht sichergestellt werden.
- Die Erstprüfung könnte vergessen werden.
- Der Standort ist oft gar nicht bekannt.

Durch die Inventarisierung und regelmäßige Prüfung können wir die Punkte aber abdecken.

Ist es nicht auch so, dass der Arbeitgeber bei einem generellen Verbot adäquate Ersatzmöglichkeiten, z.B. durch eine Teeküche o.ä. anbieten müsste?
Alleine das dürfte bei uns schwierig werden, angefangen von den Örtlichkeiten bis hin zu dem Punkt, dass diese gemeinschaftlich genutzten Gegebenheiten auch gepflegt werden müssten, beispielsweise Kaffeemaschine, Kühlschrank, usw.
Und wenn ich manche betriebliche Gerätschaften sehe, dann stellen die für mich ein größeres Brandpotential dar, als ein Radio.

Und wie sieht es mit Betriebsrat aus? Müsste der nicht auch einem Verbot zustimmen?

Rebling
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Registriert: Di 09.10.2012 16:33

Re: Private Geräte

Beitragvon Rebling » So 24.04.2016 14:40

Hallo,

auch wenn du kein Verbot willst, meine Empfehlung (hat scih bei uns gewährt):
gennerelles Verbot, aber
mit festgelegter "Einzelfalllösung" (bei uns meist Ladegeräte für MP3-Player o.ä., da Arbeit teilweise monoton)
Keine privaten Heissgeräte hier ist die Gefahr von (unbewussster) Fehlaufstellung zu hoch,
sondern ausreichend Kaffee-/Tee-/Wasserbereiter von der Firma.
Evtl. mit kostenlosen Kaffee und Tee um den Anreiz der Privatgeräte zu verreingern - ist im Schadensfall
(u.U. Bankrott durch Fertigungsausfall) sicherlich für die Firma günstiger.