Panikschließungen - wann werden sie notwendig?

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
gilamonster2000
Beiträge: 35
Registriert: Mi 04.07.2012 9:24

Panikschließungen - wann werden sie notwendig?

Beitragvon gilamonster2000 » Mi 15.06.2016 15:09

Hallo liebe Brandschutzexperten,

mir ist nur die Aussage ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" bekannt, dass Türen im Verlauf von Fluchtwegen sich "leicht und ohne Hilfsmittel" öffnen lassen müssen, solange Personen auf diesen Fluchtweg angewiesen sind.

Bei der Planung von Tür-Schließungen allgemein stellt sich mir jetzt die Frage, was denn genau als Fluchtweg zu definieren ist. Sind die Abschlusstüren eines großen Ausstellungsraumes (nicht VStättV) mit einer Panikschließung zu versehen, weil ja grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass Personen eingeschlossen werden?

Gibt es andere Vorschriften, aus denen man die Notwendigkeit einer Panikschließung aus Räumen ableiten könnte?
Wie handhaben Sie das in Ihrer Zuständigkeit? - Für Rückmeldungen bin ich dankbar.

Brandschutz Füssel

Re: Panikschließungen - wann werden sie notwendig?

Beitragvon Brandschutz Füssel » Mi 27.07.2016 8:08

Hallo,

im Verlauf des Rettungsweges, bedeutet erst einmal jede Tür, welche im Zuge des Rettungsweges liegt. Man nehem den Flucht- und Rettungswegeplan und folgt dem eigtragenen Laufweg und hat somit sehr schnell die Türen klar definiert. Sollten noch keine Flucht- und Rrettungswegpläne bestehen, kann die Rettungswegführung i.d.R dem Brandschutzkonzept entnommen werden. Sollte ein solches auch nicht vorhanden sein, bleibt ggf. nur die Unterstüzung eines eintsprechendne Fachmannes.

Die Forderung "leicht und ohne Hilfmittel" bedeutet ja nicht gleichzeitig, dass an jeder dieser Türen eine Panikbeschlag verbaut werden muss. Hier können ja auch andere möglichkeiten zum Tragen kommen, wie z.B Blindzylinder oder Knaufzylinder.

Im inneren von Gebäuden, denke ich ist das nicht besonders problematisch, jedoch würde ich bei Türen in der Aussenhaut, in abhängigkeit der Gebäudenutzung hier ggf. Rücksprache mit dem Sachversicherer halten im Hinblick auf den Einbruchschutz.

clammer
Beiträge: 607
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Panikschließungen - wann werden sie notwendig?

Beitragvon clammer » Mi 27.07.2016 16:05

Hallo,

ich sehe eine praktikable Abgrenzung beim Kriterium "eingeschlossen werden können".
Ein einzelnes Büro liegt in der Verantwortung des einzelnen Nutzers, gemeinsame oder öffentliche Bereiche dagegen eher nicht (da würde ich auch Ihre Ausstellungshalle sehen).

Alternativen sind im vorigen Beitrag schon beschrieben worden; mit Knaufzylindern haben wir allerdings schlechte Erfahrungen gemacht und ersetzen diese nach und nach durch Anti-Panikbeschläge.

Gruß
C. Lammer