Notfallplan für Aufzugsanlagen

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Mueller-Ralf
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Notfallplan für Aufzugsanlagen

Beitragvon Mueller-Ralf » Mi 27.07.2016 8:32

Hallo,

mich würde interessieren ob das Erstellen von Notfallplänen für Aufzugsanlagen
in das Aufgabengebiet eines Brandschutzbeauftragten fällt oder vielmehr der
Arbeitssicherheit?

Gruß

RM

clammer
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Re: Notfallplan für Aufzugsanlagen

Beitragvon clammer » Mi 27.07.2016 15:55

Hallo,

Grundlage für den Notfallplan ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), fällt also m. E. eindeutig in den Bereich Arbeitssicherheit. Gefordert ist aber primär der Betreiber des Aufzuges.
Gemeinsames Handeln schadet ja trotzdem nicht.

Gruß
C. Lammer

P. S. Ein Formblatt zum Ausfüllen finden sie zum Beispiel beim TÜV Süd http://www.tuev-sued.de/anlagen-bau-industrietechnik/technikfelder/betriebssicherheitsverordnung/novellierung-betrsichv/betrsichv-aufzugsanlagen

Mueller-Ralf
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Re: Notfallplan für Aufzugsanlagen

Beitragvon Mueller-Ralf » Do 28.07.2016 7:45

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Auskunft.

Mein Bauchgefühl war auch der Meinung, der Punkt Notfallplan wurde auch bereits erledigt von mir.
Wir arbeiten da sehr eng zusammen. Von daher gibt es auch keine Probleme, ganz im Gegenteil.

Mir ging es jetzt generell auch nur darum, wer ist Ansprechpartner.

Der Brandschutzbeauftragter hat ja auch im Notfallmanagement eine beratende Funktion.

Gruß
RM