Brandschutzordnung Teil B/C Unterschrift Geschäftsführer

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dfuchs

Brandschutzordnung Teil B/C Unterschrift Geschäftsführer

Beitragvon dfuchs » Mo 09.01.2017 13:51

Hallo Brandschutzkollegen,

wenn in einem Betrieb der Geschäftsführer wechselt, muss dieser die Brandschutzordnung Teil B/C neu unterschreiben oder bleibt diese mit der Unterschrift des alten Geschäftsführers so lange Gültig, bis eine Änderung vorgenommen wird (dann muss sie ja eh neu Unterschrieben werden)?

Leider werde ich zu diesem Thema nirgends fündig.

Vielen dank für Hilfe im voraus
Grüße
dfuchs

Bäuerchen
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Re: Brandschutzordnung Teil B/C Unterschrift Geschäftsführer

Beitragvon Bäuerchen » Mi 11.01.2017 13:26

Hallo,
bei uns ist es im Rathaus so, dass Dienstanweisungen (darunter fällt auch die BSO) solange gültig sind, bis sie außer Kraft gesetzt werden und eine neue DA erlassen wird.
D.h. wenn ich eine Änderung in der BSO vornehme, muss ich ja eh die Unterschrift vom Bürgermeister einholen, solange ich keine Änderungen mache, gilt die letzte Fassung.
Wir haben Dienstanweisungen die von 1990 sind und noch Gültigkeit haben, obwohl mehrere BGM seit dem das Amt inne hatten.

Ob das für die freie Wirtschaft auch gilt, kann ich dir leider nicht beantworten.

Liebe Grüße

Andrea :-)

dfuchs

Re: Brandschutzordnung Teil B/C Unterschrift Geschäftsführer

Beitragvon dfuchs » Mi 11.01.2017 13:54

Hallo Andrea,

vielen dank für die Antwort.

das klingt auch erst einmal plausibel.

Da der Geschäftsführer die Verantwortung für das Unternehmen trägt und somit letztlich auch für eine Ordnungsgemäße Brandschutzordnung, bin ich mir nicht sicher ob er sie unterschreiben muss.

Letztlich heißt es im Schadenfall vielleicht, die Brandschutzordnung ist vom derzeit verantwortlichen Geschäftsführer doch gar nicht genehmigt bzw. Freigegeben worden (z.B. seitens Versicherung)!

Wobei wenn es das Rathaus nicht mal macht, sollte man sich vielleicht keine Gedanken machen müssen :zwink:
Rechtlich sicher weis ich es leider trotzdem nicht.

Viele Grüße
dfuchs

Laschinsky
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Re: Brandschutzordnung Teil B/C Unterschrift Geschäftsführer

Beitragvon Laschinsky » Di 17.01.2017 18:36

Hallo,

der (neue) Geschäftsführer trägt als gesetzlicher Vertreter des Unternehmens grundsächlich die Organisationsverantwortung - übrigens egal ob er Regelungen selbst in Kraft setzt, bestehende Regelungen bewußt oder stillschweigend übernimmt, selbst dann falls er Regelungen im Betrieb garnicht kennt (Jurist:"...er hätte es wissen müssen!"). Demnach sind bestehende Regelungen ersteinmal grundsätzlich weiterhin gültig bis etwas anderes bestimmt wird. Diese gilt auch für die Brandschutzorganisation und die BSO.

Fairerweise sollte der neue Geschäftsführer in einem kurzen Infogespräch (z.B. in der ASA-Sitzung) auf die bestehende BSO hingewiesen werden und nach Änderungswünschen gefragt werden. Spätenstens bei der regelmäßigen Kontrolle bzw. Aktualisierung wäre eine "neue" Unterschrift sinnvoll, da ggf. Änderungen nicht durch den "alten" Geschäftsführer in Kraft gesetzt werden können.

Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.

dfuchs

Re: Brandschutzordnung Teil B/C Unterschrift Geschäftsführer

Beitragvon dfuchs » Mi 18.01.2017 10:31

Hallo Herr Laschinksky,

und vielen dank für die ausführlich Antwort.
Das Hilft mir erst mal sehr weiter. Der neue Geschäftsführer wurde bei der Erstellung der Brandschutzordnung in der Vergangenheit schon mit eingebunden.

Demnach kennt er diese schon. Er hat sie zu diesem Zeitpunkt als Stellvertreter nur nicht unterschrieben.

Also lasse ich sie erst neu unterschreiben wenn ich eine Änderung vornehmen muss.

Viele Grüße
dfuchs