Brandschutzordnung Teil A

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Brandschutzordnung Teil A

Beitragvon hirschmarcel@gmx.de » Mo 16.01.2017 13:58

Hallo zusammen,

laut meiner Information sind die W-Fragen, die früher eine hohe Wichtigkeit hatten,
heute bereits überholt. Laut Feuerwehr ist es nicht mehr wichtig diese einfach so
runter zu beten, sowie diese in die Brandschutzordnung Teil A aufzulisten.

In den Vorlagen meines Zentralbereichs sind diese aber immer noch mit drin. Ich finde auch
im Netzt kaum etwas darüber, dass diese W-Fragen nicht mehr gefordert werden, bzw. nicht
mehr in der Brandschutzordnung Teil A zwingend stehen müssen.

Wäre super wenn mir jemand darauf eine Antwort geben könnte!

Besten Dank Schon mal!

Gruß
Marcel

Wiemann
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Re: Brandschutzordnung Teil A

Beitragvon Wiemann » Mo 16.01.2017 15:28

Hallo,
laut der DIN 14096 dürfen die 5 W-Fragen nicht mehr im Teil A der Brandschutzordnung stehen, sondern sind Bestandteil des Teiles B. Auch sind die 5 W geändert worden in:
Zitat aus DIN 14096:
"Hinweise, wie und an wen eine Meldung abzugeben ist und was eine Meldung enthalten soll. Hierzu sollte das folgende „5-W-Schema” angewendet werden:
Wo brennt es?
Was brennt?
Wie viel brennt?
Welche Gefahren?
Warten auf Rückfragen!"

Grüße
Uwe Wiemann

2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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Re: Brandschutzordnung Teil A

Beitragvon hirschmarcel@gmx.de » Mo 16.01.2017 15:53

Super, besten Dank !

Das hatte ich gesucht!

clammer
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Re: Brandschutzordnung Teil A

Beitragvon clammer » Mo 16.01.2017 17:54

Hallo Marcel,

wir verwenden die 5 (oder wieviel auch immer) W-Fragen überhaupt nicht mehr. Die Gesprächsführung ("standardisierte Notrufabfrage") liegt beim Disponenten der hilfeleistenden Stelle.

Das ist inzwischen, zumindest bei vielen Feuerwehr und Rettungsdiensten, "Lehrmeinung".

Gruß
C. Lammer

Laschinsky
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Re: Brandschutzordnung Teil A

Beitragvon Laschinsky » Di 17.01.2017 18:26

Hallo Marcel,

auch wenn der Disponent in der Feuerwehr- und/oder Rettungsleitstelle darauf getrimmt ist, die für die Aufnahme eines Notrufes notwendigen Informationen abzufragen, ist es sinnvoll, wenn der Anrufer bereits vorher weiß, was man im Ernstfall von ihm wissen will. Daher sind die W-Fragen in der Brandschutzordnung Teil B als Informations- und Unterweisungsgrundlage gut aufgehoben.

Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.

Unterberg

Re: Brandschutzordnung Teil A

Beitragvon Unterberg » Mo 23.01.2017 18:24

Hallo zusammen, gibt es Unterschiede bei den W-Fragen? Soweit ich weiß, ist die Frage "Wie viele sind verletzt" dabei, ich sehe sie aber in der oben genannten Auflistung nicht.
Danke