Hallo zusammen,
in unserer Firma gibt es folgendes Konstrukt:
Eine Tochterfirma unserer Muttergesellschaft (die Tochterfirma ist kein mit uns verbundenes Unternehmen) hat 1 Büro in unserem Gebäude von uns gemietet. Zudem sitzen zwei Mitarbeiterinnen in einem Büro gemeinsam mit Angestellten von uns. Insgesamt 6 Personen. Der Rest sind Außendienstler und Mitarbeiter eines nicht an unserem Standort angesiedelten Callcenters. Unsre Firma erledigt für diese Firma die Buchhaltung und das HR per Vertrag.
Eigene Brandschutzorganisation haben die natürlich nicht. Meine Frage ist nun wie ich damit umgehe.
1. Kann ich rechtlich unsere Brandschutzordnung nehmen und die Firma auf deren Einhaltung verpflichten?
2. Ich bin dann auch gleich gefragt worden, ob ich deren Mitarbeiter auch entsprechend unterweisen könnte. Da ich da aber nicht dort angestellt bin, ist die Frage ob das überhaupt geht. Zumal die Mitarbeiter ja sowohl für die Schulung als auch für den Erhalt der Brandschutzordnung, in der unser Firmenname steht, unterschreiben müssten.
Gruß
Starkiller
Brandschutzordnung/Unterweisung von Mieter
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- Vorstand vbbd e.V.
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Re: Brandschutzordnung/Unterweisung von Mieter
Hallo,
grundsätzlich ist die Betriebsorganisation (auch des Brandschutzes) sowie die Unterweisungspflichten Sache des jeweiligen Arbeitgebers (also der unabhängigen Tochterfirma). In diesem Falle (Büro mit sehr wenigen Mitarbeitern ohne Möglichkeit einer eigenen Brandschutzorganisation) wäre es sinnvoll, wenn der Arbeitgeber (Tochterfirma) seinen Betrieb in die Organisation der Muttergesellschaft durch die Übernahme bzw. Anerkennung der Brandschutzordnung einbindet ("Betriebsanweisung: Für die Mitarbeiter im Büro ABC gilt die Brandschutzordnung der Firma XY."). Mit der Unterweisung kann der Arbeitgeber grundsätzlich eigene Führungskräfte oder auch externe Kräfte (z.B. den Brandschutzbeauftragten der Muttergesellschaft) beauftragen. Dieses ist in diesem Fall sicherlich auch der sinnvollste Weg.
Viele Grüße!
grundsätzlich ist die Betriebsorganisation (auch des Brandschutzes) sowie die Unterweisungspflichten Sache des jeweiligen Arbeitgebers (also der unabhängigen Tochterfirma). In diesem Falle (Büro mit sehr wenigen Mitarbeitern ohne Möglichkeit einer eigenen Brandschutzorganisation) wäre es sinnvoll, wenn der Arbeitgeber (Tochterfirma) seinen Betrieb in die Organisation der Muttergesellschaft durch die Übernahme bzw. Anerkennung der Brandschutzordnung einbindet ("Betriebsanweisung: Für die Mitarbeiter im Büro ABC gilt die Brandschutzordnung der Firma XY."). Mit der Unterweisung kann der Arbeitgeber grundsätzlich eigene Führungskräfte oder auch externe Kräfte (z.B. den Brandschutzbeauftragten der Muttergesellschaft) beauftragen. Dieses ist in diesem Fall sicherlich auch der sinnvollste Weg.
Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
Re: Brandschutzordnung/Unterweisung von Mieter
Hallo,
super vielen Dank für die Antwort. Werde für die Kollegen eine entsprechende Dienstanweisung aufstellen, damit alles in trockenen Tüchern ist
Gruß
Starkiller
super vielen Dank für die Antwort. Werde für die Kollegen eine entsprechende Dienstanweisung aufstellen, damit alles in trockenen Tüchern ist
Gruß
Starkiller