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Lückenhafte Bestellung des Brandschutzbeauftragten !?

Verfasst: Mi 08.03.2017 21:03
von Nordlaender
Hallo liebe Brandschutzkollegen,

gibt es hier einige Kollegen die mit diesem Thema Erfahrungen haben?

Folgendes fiktives Beispiel:

Für einen Betrieb (>3.500 MA) wird ein Brandschutzbeauftragter (BSB) schriftliche bestellt. Die Bestellung wird jedoch nur auf einen bestimmten Unternehmensbereich zugeschnitten und schriftlich fixiert, obwohl es weitere Bereiche gibt wo z.B. die Industriebaurichtlinie und die Verkaufsstättenverordnung Anwendung findet.

Eine Anpassung der schriftlichen Bestellung wird von Seiten der GF ausgesessen, diese fordert aber den BSB auf die weiteren Bereiche die unter die IndBauRL und VkVO fallen zu betreuen.

Wie würdet Ihr damit umgehen?

Re: Lückenhafte Bestellung des Brandschutzbeauftragten !?

Verfasst: Di 14.03.2017 11:49
von gummikuhbs
Zunächst stellt sich mir die Frage, warum die Geschäftsleitung die Bestellung nicht ergänzen will. Wäre doch für diese eher vorteilhaft. Oder ist damit die Festlegung auf einen höheren Stundenanteil für diese zusätzliche Tätigkeit oder gar ein höheres Gehalt verbunden, was die Geschäftsleitung sich gerne sparen möchte?
Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass es sich bei diesem Brandschutzbeauftragten um einen Mitarbeiter handelt. Hier besteht halt immer das Problem, dass man an Weisungen des Arbeitgebers gebunden ist (mal abgesehen von Gesetzesverstößen usw.).
Und wie will man sich gegen den "Bruch der Bestellung" wehren? Da bliebe ja nur der Weg zum Arbeitsgericht. Letzlich sehe ich die Situation genauso problematisch, wie wenn man nicht mehr Brandschutzbeauftragter sein möchte, aber der Arbeitgeber die Bestellung nicht aufheben will. Das kenne ich jedenfalls aus dem "nicht fiktiven" Leben. :roll: