Evakuierung in der Verkaufsstätte

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Brandschutz75

Evakuierung in der Verkaufsstätte

Beitragvon Brandschutz75 » Mo 30.04.2018 10:54

Hallo zusammen,

mich beschäftigt folgendes.

Ich bin in einer Verkaufsstätte Brandschutzbeauftragter. Wir haben weniger als 15.000m² Verkaufsfläche.

Laut §26 (2) Verkaufsstättenverordnung hat ja der Betreiber einer Verkaufsstätte mit einer m² über 15.000 Verkaufsfläche Selbsthilfekräfte zu bestellen.

Da wir drunter liegen stellt sich mir nun die Frage….. Muss ich Selbsthilfekräfte stellen?

Wir haben als technischen Brandschutz eine Sprinkleranlage, Brandmeldeanlage, Sprachalarmierung ELA, Sicherheitsbeleuchtung. Im Prinzip müssten die Kunden bei der Sprachalarmierung das Gebäude sofort verlassen.

Wenn wir mehrere Selbsthilfekräfte haben müssten, wie würde die Ausbildung der Mitarbeiter in den Shops von der Organisation ablaufen? Müssen die Shops (unsere Mieter) ihr Personal selber zur Schulung schicken oder müssen wir als Vermieter und Betreiber die Mitarbeiter in den Shops zum Brandschutzhelfer ausbilden?

In der Brandschutzordnung Teil C steht u.a.: Der zentrale Brandschutzbeauftragte hat insbesondere folgende Aufgaben: Kontrolle der Dokumentation über die Einweisung der Mitarbeiter jeder Ladeneinheit in die Handlungseinweisung im Brandfall und in die Brandschutzordnung

Kann mir dazu jemand erläutern wie man sich in dem Fall richtig verhält?

Das wäre super.