Hallo zusammen,
ich erstelle gerade einen Vorschlag für die BSO Tel A. Gemäß LBO und Brandschutzkonzept etc. sind weder Wandhydranten noch Feuerlöscher gefordert. Es gibt also vor Ort keine Möglichkeit ein Feuer zu bekämpfen. Darf/soll/muss ich den Part "Löschversuche unternehmen" völlig weg lassen?
Grüße,
Markus
Brandschutzordnung Teil A bei fehlenden Löschmöglichkeiten
Re: Brandschutzordnung Teil A bei fehlenden Löschmöglichkeit
nicht mal Feuerlöscher? Die sind aber doch zumindest nach ASR A2.2 (Punkt 5.2 Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen) gefordert, unabhängig von LBO und Brandschutzkonzept.
Oder ist der Betrieb nur mit nichtbrennbaren Wänden und reiner Stahleinrichtung ausgestattet?
Davon unabhängig steht in der DIN 14096 (Punkt 6.1.3), dass "nicht zutreffende Texte entfallen müssen". Sollten also wirklich keine Feuerlöscher vor ort sein, muss der Part entfallen (wie sollte man auch der Aufforderung zum Löschversuch nachkommen, wenn man keine Mittel dafür zur Vefügung gestellt bekommt)
Viele Grüße
THE
Oder ist der Betrieb nur mit nichtbrennbaren Wänden und reiner Stahleinrichtung ausgestattet?
Davon unabhängig steht in der DIN 14096 (Punkt 6.1.3), dass "nicht zutreffende Texte entfallen müssen". Sollten also wirklich keine Feuerlöscher vor ort sein, muss der Part entfallen (wie sollte man auch der Aufforderung zum Löschversuch nachkommen, wenn man keine Mittel dafür zur Vefügung gestellt bekommt)
Viele Grüße
THE
Re: Brandschutzordnung Teil A bei fehlenden Löschmöglichkeit
Moin,
danke für die Info. Es ist tatsächlich ein Gebäude ohne personelle Besetzung. Eine offene Beton/Stahlkonstruktion. Dient zum Abstellen von Fahrzeugen. Eine Hochgarage. Brandlasten stellen die Verkabelungen und die Leuchte/Sicherheitsleuchten/Fluchtwegpiktos dar. Ansonsten ist das Ding "nackt".
Was die BSO Teil A angeht werde ich die "Löschversuche" wegen fehlender Möglichkeit weg lassen.
Grüße,
Markus
danke für die Info. Es ist tatsächlich ein Gebäude ohne personelle Besetzung. Eine offene Beton/Stahlkonstruktion. Dient zum Abstellen von Fahrzeugen. Eine Hochgarage. Brandlasten stellen die Verkabelungen und die Leuchte/Sicherheitsleuchten/Fluchtwegpiktos dar. Ansonsten ist das Ding "nackt".
Was die BSO Teil A angeht werde ich die "Löschversuche" wegen fehlender Möglichkeit weg lassen.
Grüße,
Markus
Re: Brandschutzordnung Teil A bei fehlenden Löschmöglichkeit
Hallo,
handelt es sich um eine Arbeitsstätte oder Tatsächlich nur um eine Garage?
Feuerlöscher haben den Ursprung in der Arbeitsstättenregel und nicht in der LBO oder einem Brandschutzkonzept. Dies sind zwei unterschiedliche Rechtsgebiete.
Sollte dies tatsächlich nur zum abstellen von Fahrzeugen sein und sonst nichts, kann man auf dies verzichten.
handelt es sich um eine Arbeitsstätte oder Tatsächlich nur um eine Garage?
Feuerlöscher haben den Ursprung in der Arbeitsstättenregel und nicht in der LBO oder einem Brandschutzkonzept. Dies sind zwei unterschiedliche Rechtsgebiete.
Sollte dies tatsächlich nur zum abstellen von Fahrzeugen sein und sonst nichts, kann man auf dies verzichten.
Re: Brandschutzordnung Teil A bei fehlenden Löschmöglichkeit
Schmid-Brandschutz hat geschrieben:Hallo,
handelt es sich um eine Arbeitsstätte oder Tatsächlich nur um eine Garage?
Feuerlöscher haben den Ursprung in der Arbeitsstättenregel und nicht in der LBO oder einem Brandschutzkonzept. Dies sind zwei unterschiedliche Rechtsgebiete.
Sollte dies tatsächlich nur zum abstellen von Fahrzeugen sein und sonst nichts, kann man auf dies verzichten.
Würde ich nur bedingt so zustimmen.
Da es sich um eine Garage handelt sollte geprüft werden, ob diese nach Garagenverordnung errichtet wurde, in der unter §12 ebenfalls Löschmittel gefordert werden.
Re: Brandschutzordnung Teil A bei fehlenden Löschmöglichkeit
B Hujer hat geschrieben:Da es sich um eine Garage handelt sollte geprüft werden, ob diese nach Garagenverordnung errichtet wurde, in der unter §12 ebenfalls Löschmittel gefordert werden.
Das ist richtig
Deswegen ist es wichtig einen Blick in den Bauantrag zu werfen, welche Genehmigung dort vorliegt